Die Typisierung
Die Typisierung in Österreich erfordert auf jeden Fall eine gute Portion Nerven,
Ruhe und Widerstandsfähigkeit, um den verwirrenden, unkontrollierten Paragraphendschungel ohne bleibende chronische
Nervenschäden zu überstehen.
Kleine Geschichte:
Trotz vieler Warnungen meldete ich mich in Wien bei der MA46 zur Fahrzeugtypisierung an, da ich mir
dachte daß wenn alles ordnungsgemäß gemacht sei und ich die zahlreichen geforderten Bestätigungen
vorweisen könnte, eine Einzelgenehmigung auch durch eine strenge Prüfstelle möglich sein
sollte.
Nachdem ich also bei der Anmeldung mit einem "zuständigen Prüfer" anhand von Fotos und aller
Unterlagen die wichtigsten Dinge besprochen hatte, die, wie er meinte, für die Typisierung als Wohnmobil
notwendig wären, erschien ich so wie wir es besprochen hatten zum vereinbarten Termin:
Prüfer: Herr Maier?
Ich: Ja?
Prüfer: Aaaaaha, Sie sind das also!! Ihr Schreckensgefährt hab ich schon gesehen.
Was ist ihnen denn da eingefallen? Wohnmobil? Ja sind sie denn wahnsinnig? Das glauben sie doch selbst nicht!!
Ich: Wieso, das Fahrzeug erfüllt doch die Bedingungen, die für ein WoMo notwendig sind?
Prüfer: Schauen sie sich das doch mal an, das ist doch kein WoMo, das können sie vergessen, sowas haben wir
noch nie, und werden wir nie typisieren.
Ich: .......sprachlos....
Das Interessante dabei war, daß er dies alles aus einer Entfernung von ca. 50 Metern
feststellen konnte, ohne auch nur einen Blick in den Aufbau zu werfen. Ein Mann mit beneidenswerten außerordentlichen Begabungen also!
Respekt!
Nach etlichen aussichtslosen Versuchen, jenen besagten Fachmann über die Gesetzeslage
aufzuklären, nach denen mein Fahrzeug allen geforderten Anforderungen entspricht, habe ich den
Auftrag bei der MA46 storniert.
Im Unterschied zu unseren deutschen Nachbarn dürfen wir in Österreich nur in dem Bundesland
ein Fahrzeug typisieren, in dem der Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat. Daher gibt es in solchen
Fällen nur 2 Möglichkeiten:
Man verlegt seinen Hauptwohnsitz in das gewünschte Bundesland(kostenpflichtig)
Man verkauft das FZ an einen Bekannten, lässt sich eine Vollmacht ausstellen, und kauft es dann wieder zurück.