Die Typisierung

Die Typisierung in Österreich erfordert auf jeden Fall eine gute Portion Nerven, Ruhe und Widerstandsfähigkeit, um den verwirrenden, unkontrollierten Paragraphendschungel ohne bleibende chronische Nervenschäden zu überstehen.

Kleine Geschichte:

Das Interessante dabei war, daß er dies alles aus einer Entfernung von ca. 50 Metern feststellen konnte, ohne auch nur einen Blick in den Aufbau zu werfen. Ein Mann mit beneidenswerten außerordentlichen Begabungen also! Respekt!

Nach etlichen aussichtslosen Versuchen, jenen besagten Fachmann über die Gesetzeslage aufzuklären, nach denen mein Fahrzeug allen geforderten Anforderungen entspricht, habe ich den Auftrag bei der MA46 storniert.

Im Unterschied zu unseren deutschen Nachbarn dürfen wir in Österreich nur in dem Bundesland ein Fahrzeug typisieren, in dem der Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat. Daher gibt es in solchen Fällen nur 2 Möglichkeiten:

  • Man verlegt seinen Hauptwohnsitz in das gewünschte Bundesland(kostenpflichtig)
  • Man verkauft das FZ an einen Bekannten, lässt sich eine Vollmacht ausstellen, und kauft es dann wieder zurück.